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Plausibilitätsprüfung nach § 106a SGB V (ab 1.1.2017 § 106d SGB V)

Der Gesetzgeber hat offenbar – gestreut durch Lobbyisten!? – den Eindruck, dass die Vertragsärzte in großem Umfang falsch abrechnen. Er hat deshalb seit 2004 die Krankenkassen mit in die Pflicht genommen, die Abrechnung genauer zu prüfen. Nach jahrelangem Zögern steigen die Krankenkassen in diese Prüfung nun ein – wohl auch getrieben durch einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes. Damit hat die Prüfung der sog. „Kassenanträge“ sehr an Dynamik gewonnen. Nicht zuletzt auch durch Änderungen im Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz) vom 23.07.2015 und die aktuelle Rechtsprechung des BSG haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen große Herausforderungen in der Bewältigung dieser Aufgabe vor sich. Tatsächlich sind zahlreiche fehlerhafte Abrechnungen festzustellen - allerdings darf man dabei nicht übersehen, dass die Abrechnungsbestimmungen immer komplexer und komplizierter werden und damit den Ärzten eine 100%-ig korrekte Abrechnung auch mit Unterstützung von Computerprogrammen kaum mehr möglich ist. Wie spürt man nun aber Falschabrechnungen auf? Wie erkennt man, ob es sich dabei um versehentliche Fehler oder aber bewusste Abrechnungsmanipulation handelt? Und wie sehen die Konsequenzen aus?


Plausibilitätsprüfungen gem. § 106a SGB V:
Auch hier umrahmen die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen die operative Tätigkeit der Beteiligten (hier: Vertragsarzt, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung). Ich stelle dabei die praktischen Erfahrungen in den Mittelpunkt.
Der Verfahrensablauf wird von der Datenaufbereitung bis zum sozialgerichtlichen Rechtsstreit vorgestellt und mit zahlreichen Praxisbeispielen angewürzt.
Einen großen Umfang werden auch die sog. „Kassenanträge“ eingeräumt bekommen.



Im Einzelnen kann ich Ihnen anbieten:
  • Workshop (S-PP-WS)
  • Alle Themen werden detailliert vorgetragen
  • Einzelne Themen werden in Gruppen erarbeitet bzw vertieft
  • sehr umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 90 Seiten) für die Nachlese
  • die wesentlichen Gesetze, Richtlinien, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 24 Stunden
 
  • Intensiv-Seminar (S-PP-IS)
  • Alle Themen werden detailliert vorgetragen
  • sehr umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 80 Seiten) für die Nachlese
  • die wesentlichen Gesetze, Richtlinien, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 20 Stunden
 
  • Grundlagen-Seminar (S-PP-GS)
  • Alle Themen werden vorgetragen
  • umfangreiche Seminarunterlagen (ca. 40 Seiten) für die Nachlese (Reduzierung der Unterlagen notwendig, da sie unkommentiert evtl. fehlinterpretiert werden)
  • die wesentlichen Gesetze, Richtlinien, Verträge und weitere Dokumente auf CD
  • Zeitbedarf: 8 Stunden
 
 
  • Auszüge aus Seminarunterlagen:
 
 
Alle Seminare und Workshops sind modular aufgebaut und können auch untereinander kombiniert werden. Die Inhalte werden natürlich nach Absprache mit Ihnen individuell gestaltet! Die dargestellten Inhalte sind Anhaltspunkte für Sie!


 

 

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